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Informationen und Dienstleistungen zum Thema Arbeitszeugnisse

Gerichtsurteile zu Arbeitszeugnissen

Tätigkeit im Betriebsrat


Die folgenden Urteile beschäftigen sich mit Arbeitszeugnissen im Zusammenhang mit einer Tätigkeit im Betriebsrat. Um weitere Urteile einzusehen, gehen Sie bitte zur Übersicht der Gerichtsurteile.


Hessisches Landesarbeitsgericht
2. Kammer, Urteil vom 18. Februar 1953, Az: 2 LA 22/53



Leitsatz


1. Die Betriebsratszugehörigkeit hat mit dem Dienstverhältnis als solchem nichts zu tun und gehört daher nicht in das Zeugnis. Wenn der Arbeitnehmer die Erwähnung im Zeugnis nicht wünscht, und sie dennoch erfolgt, so haftet der Arbeitgeber für einen eventuellen Schaden, wenn mit einem solchen zu rechnen ist.


Erwähnung der ehrenamtlichen
Tätigkeit in Betriebsvertretung in dienstlicher Beurteilung/Zwischenzeugnis - Entfernungsanspruch des Arbeitnehmers

Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen) 3. Kammer, Urteil vom 6. März 1991, Az: 3 Sa 1279/90

Leitsatz


1. Ein Arbeitnehmer kann von der Arbeitgeberin (hier: BfA) verlangen, daß diese Angaben über seine ehrenamtlichen Tätigkeiten aufgrund des BPersVG (hier: Jugendvertretertätigkeit) aus einer dienstlichen Beurteilung entfernt.


Unzulässigkeit der Aufnahme
eines Hinweises auf die gewerkschaftliche oder Betriebsratstätigkeit in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

ArbG Ludwigshafen 2. Kammer, Urteil vom 18. März 1987, Az: 2 Ca 281/87

Leitsatz


1. Gewerkschaftliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers oder dessen Mitarbeit im Betriebsrat dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers in ein qualifiziertes Zeugnis aufgenommen werden. Liegt ein dahingehender Wunsch des Arbeitnehmers nicht vor, haben auch mittelbare Aussagen, welche ein derartiges Engagement des Arbeitnehmers nahelegen, zu unterbleiben.