Gerichtsurteile zu Arbeitszeugnissen
Tätigkeit im Betriebsrat
Die folgenden Urteile beschäftigen sich mit Arbeitszeugnissen im Zusammenhang mit
einer Tätigkeit im Betriebsrat. Um weitere Urteile einzusehen, gehen Sie bitte zur
Übersicht der Gerichtsurteile.
Hessisches Landesarbeitsgericht
2. Kammer, Urteil vom 18. Februar
1953, Az: 2 LA 22/53
Leitsatz
1. Die
Betriebsratszugehörigkeit hat mit dem Dienstverhältnis
als solchem nichts zu tun und gehört daher nicht in das
Zeugnis. Wenn der Arbeitnehmer die Erwähnung im Zeugnis
nicht wünscht, und sie dennoch erfolgt, so haftet der
Arbeitgeber für einen eventuellen Schaden, wenn mit einem
solchen zu rechnen ist.
Erwähnung der
ehrenamtlichen
Tätigkeit in Betriebsvertretung in
dienstlicher Beurteilung/Zwischenzeugnis - Entfernungsanspruch
des Arbeitnehmers
Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen) 3. Kammer, Urteil vom 6.
März 1991, Az: 3 Sa 1279/90
Leitsatz
1. Ein Arbeitnehmer kann von der
Arbeitgeberin (hier: BfA) verlangen, daß diese Angaben
über seine ehrenamtlichen Tätigkeiten aufgrund des
BPersVG (hier: Jugendvertretertätigkeit) aus einer
dienstlichen Beurteilung entfernt.
Unzulässigkeit der Aufnahme
eines Hinweises auf
die gewerkschaftliche oder Betriebsratstätigkeit in ein
qualifiziertes Arbeitszeugnis
ArbG Ludwigshafen 2. Kammer, Urteil vom 18. März 1987, Az: 2
Ca 281/87
Leitsatz
1. Gewerkschaftliche
Tätigkeit eines Arbeitnehmers oder dessen Mitarbeit im
Betriebsrat dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Arbeitnehmers in ein qualifiziertes Zeugnis aufgenommen werden.
Liegt ein dahingehender Wunsch des Arbeitnehmers nicht vor, haben
auch mittelbare Aussagen, welche ein derartiges Engagement des
Arbeitnehmers nahelegen, zu unterbleiben.