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Informationen und Dienstleistungen zum Thema Arbeitszeugnisse

Gerichtsurteile zu Arbeitszeugnissen

Verwirkung des Anspruchs auf ein Zeugnis


Die folgenden Urteile beschäftigen sich mit der Frage, wann der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verloren geht. Um weitere Urteile zu Arbeitszeugnissen einzusehen, gehen Sie bitte zur Übersicht der Gerichtsurteile.


Zeugnisanspruch und Ausschlußfrist

BAG 5. Senat, Urteil vom 23. Februar 1983, Az: 5 AZR 515/80

Leitsatz


1. Der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses unterliegt der Ausschlußfrist des § 70 Abs. 2 BAT.


Erteilung eines
qualifizierten Arbeitszeugnisses

Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen) 12. Kammer, Urteil vom 16. März 1989, Az: 12 (13) Sa 1149/88

Orientierungssatz


(…) 3. Der Zeugnisberichtigungsanspruch unterliegt wie jeder schuldrechtliche Anspruch der Verwirkung. Der bloße Zeitablauf von mehr als 2 Monaten bewirkt nicht allein, daß ein Zeugnisberichtigungsanspruch verwirkt wäre.


Zeugnisberichtigungsanspruch -
Verwirkung

Landesarbeitsgericht Köln 13. Kammer, Urteil vom 8. Februar 2000, Az: 13 Sa 1050/99

Leitsatz


1. Der Zeugnisberechtigungsanspruch unterliegt grundsätzlich der Verwirkung, wobei für ein Zwischenzeugnis dieselben Grundsätze wie für ein Schlußzeugnis gelten.

2. Ein Untätigkeitszeitraum von 12 Monaten reicht grundsätzlich aus, um das Zeitmoment zu erfüllen.

3. Hat ein Arbeitnehmer sein Berichtigungsbegehren zunächst unter Fristsetzung mit Klageandrohung geltend gemacht und dann in der Folgezeit trotz definitiver Anlehnung durch den Arbeitgeber sein Berichtigungsbegehren ohne ausdrückliche Zurückstellung nicht weiterverfolgt, gleichzeitig aber mit dem Arbeitgeber einen intensiven Schriftwechsel und mehrere Gespräche über die von ihm auszuübende Tätigkeit geführt, ist auch das erforderliche Umstandsmoment gegeben.


Einzelvertragliche Ausschlußfrist für
einen Zeugnisanspruch

Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen) 3. Kammer, Urteil vom 10. April 2002, Az: 3 Sa 1598/01

Leitsatz


1. Eine einzelvertragliche Ausschlußklausel, die "alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben" betrifft, erfaßt auch den Anspruch auf "Berichtigung" des qualifizierten Arbeitszeugnisses.


Verzicht auf Zeugnis

Landesarbeitsgericht Köln 4. Kammer, Urteil vom 17. Juni 1994, Az: 4 Sa 185/94

Leitsatz


1. Aus Anlaß der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann - bei hinreichender Klarheit auch in einer Ausgleichsquittung - auf Ansprüche auf ein Zeugnis verzichtet werden.