Die bekannteste Zeugniskomponente ist vermutlich die
"Zusammenfassende Leistungsbeurteilung", auch
"Zufriedenheitsformel" genannt. An diesem Beispiel
lässt sich gut verdeutlichen, welche Abstufungen es bei
den "Zeugnisnoten" geben kann.
Erfahrungsgemäß sind vielen Arbeitgebern die genauen Abstufungen der Zufriedenheitsformel nicht bekannt und sie weichen daher bisweilen von der übrigen Leistungsbeurteilung ab. Daher sollten Sie nicht ausschließlich auf die Zufriedenheitsformel achten, sondern das Zeugnis immer im Gesamtkontext betrachten. Eine professionelle Zeugnisanalyse kann hierbei Klarheit bringen.
Die gebräuchlichsten
Formulierungen bei der "Zusammenfassenden Leistungsbeurteilung"
sind:
Bei sehr guter Beurteilung (weit überdurchschnittliche
Leistung):
Bei guter Beurteilung (überdurchschnittliche Leistung):
Bei befriedigender Beurteilung (durchschnittliche Leistung):
Bei ausreichender Beurteilung (unterdurchschnittliche Leistung):
Bei mangelhafter Beurteilung (weit unterdurchschnittliche Leistung):
Bei ungenügender Beurteilung (völlig unzulängliche Leistung):