Beurteilungen und was sie wirklich bedeuten…

Die bekannteste Zeugniskomponente ist vermutlich die „“, auch „“ genannt. An diesem Beispiel lässt sich gut verdeutlichen, welche Abstufungen es bei den „Zeugnisnoten“ geben kann.

Erfahrungsgemäß sind vielen Arbeitgebern die genauen Abstufungen der Zufriedenheitsformel nicht bekannt und sie weichen daher bisweilen von der übrigen Leistungsbeurteilung ab. Daher sollten Sie nicht ausschließlich auf die Zufriedenheitsformel achten, sondern das Zeugnis immer im Gesamtkontext betrachten. Eine professionelle Zeugnisanalyse kann hierbei Klarheit bringen.

Die gebräuchlichsten Formulierungen bei der „Zusammenfassenden Leistungsbeurteilung“ sind:

Bei sehr guter Beurteilung (weit überdurchschnittliche Leistung):

„Seine Leistungen waren stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
„Seine Leistungen waren stets sehr gut“
„Er hat unsere Erwartungen in jeder Hinsicht in allerbester Weise erfüllt“

Bei guter Beurteilung (überdurchschnittliche Leistung):

„stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
„waren stets gut“
„in jeder Hinsicht in bester Weise erfüllt“

Bei befriedigender Beurteilung (durchschnittliche Leistung):

„zu unserer vollen Zufriedenheit“
„waren stets befriedigend“
„in jeder Hinsicht erfüllt“

Bei ausreichender Beurteilung (unterdurchschnittliche Leistung):

„zu unserer Zufriedenheit“
„waren stets ausreichend“
„hat unsere Erwartungen erfüllt“

Bei mangelhafter Beurteilung (weit unterdurchschnittliche Leistung):

„größtenteils zu unserer Zufriedenheit“
„waren mangelhaft“
„hat unsere Erwartungen im Großen und Ganzen erfüllt“

Bei ungenügender Beurteilung (völlig unzulängliche Leistung):

„hat er stets zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht“
„waren unzureichend“
„hat sich bemüht, unsere Erwartungen zu erfüllen““