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06Apr/16

Betriebsratstätigkeit

Die folgenden Urteile beschäftigen sich mit Arbeitszeugnissen im Zusammenhang mit einer Tätigkeit im .

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Erwähnung der ehrenamtlichen Tätigkeit in Betriebsvertretung in dienstlicher Beurteilung/Zwischenzeugnis – des Arbeitnehmers

 

LAG Hamm (Westfalen) 3. Kammer, Urteil vom 6. März 1991, Az: 3 Sa 1279/90

Leitsatz

1. Ein Arbeitnehmer kann von der Arbeitgeberin (hier: BfA) verlangen, daß diese Angaben über seine ehrenamtlichen Tätigkeiten aufgrund des BPersVG (hier: Jugendvertretertätigkeit) aus einer dienstlichen Beurteilung entfernt.

(ohne Überschrift)

 

Hessisches LAG 2. Kammer, Urteil vom 18. Februar 1953, Az: 2 La 22/53

Leitsatz

1. Die Betriebsratszugehörigkeit hat mit dem Dienstverhältnis als solchem nichts zu tun und gehört daher nicht in das Zeugnis. Wenn der Arbeitnehmer die Erwähnung im Zeugnis nicht wünscht, und sie dennoch erfolgt, so haftet der Arbeitgeber für einen eventuellen Schaden, wenn mit einem solchen zu rechnen ist.

Unzulässigkeit der Aufnahme eines Hinweises auf die gewerkschaftliche oder Betriebsratstätigkeit in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

 

ArbG Ludwigshafen 2. Kammer, Urteil vom 18. März 1987, Az: 2 Ca 281/87

Leitsatz

1. Gewerkschaftliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers oder dessen Mitarbeit im Betriebsrat dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers in ein qualifiziertes Zeugnis aufgenommen werden. Liegt ein dahingehender Wunsch des Arbeitnehmers nicht vor, haben auch mittelbare Aussagen, welche ein derartiges Engagement des Arbeitnehmers nahelegen, zu unterbleiben.